Verhaltenskodex für Heiler - Heilung für Mensch und Tier in Moorrege

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Verhaltenskodex für Heiler

Für praktizierende Mitglieder des DGH

Zu den satzungsgemäßen Zielen des DGH gehört es, im Sinne des Gesetzgebers "Schaden für die Volksgesundheit" abzuwenden. Es soll sichergestellt werden, daß Klienten nicht an Scharlatane geraten, die sie unter Vortäuschung ärztlicher Kenntnisse von notwendiger medizinischer Versorgung abhalten, dadurch ihre Gesundheit gefährden, sie finanziell ausbeuten und in psychische Abhängigkeiten bringen. Gegen solche "schwarzen Schafe" wird der DGH konsequent vorgehen, wobei er Verstöße mit allen standesrechtlich möglichen Sanktionen ahnden wird. Als Maßstab dienen dabei die Grundsätze des vorliegenden DGH-Kodex.

Dieser Kodex ist verbindlich für alle aktiven Mitglieder des DGH - aber auch das Verhalten von Nichtmitgliedern wird daran gemessen werden. Den DGH-Mitgliedsverbänden steht es frei, zusätzliche Bestimmungen festzulegen, soweit sie dem DGH-Kodex nicht widersprechen.

Der DGH-Kodex richtet sich in erster Linie an aktive Mitglieder, die Heiler sind.

Für aktive DGH-Mitglieder, die anderen Heilberufen angehören, gilt dieser Kodex insoweit, als sie geistiges Heilen einsetzen. Sollte jemand durch die Einhaltung des DGH-Kodex seine Standesethik oder Berufsordnung verletzen, der er ebenfalls unterliegt, so haben deren Bestimmungen Vorrang.

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erkennt ein praktizierendes Mitglied des DGH folgende ethische Richtlinien an, die im Anschluß an den kursiv gedruckten Text mit Erläuterungen versehen sind:

I Grundregeln im Umgang mit Patienten
1. Die Willensfreiheit des Patienten bleibt unangetastet. Insbesondere übe ich keinerlei Druck aus, Sitzungen bei mir zu
beginnen oder fortzusetzen.
2. Ich bin mir meiner Verantwortung gegenüber dem Patienten bewußt in allem, was ich sage, schreibe, tue oder unterlasse.
3. Niemals verspreche ich Heilung oder auch nur Linderung.
4. Ich präsentiere mich nicht als "Wunderheiler".
5. Ich ermahne meine Patienten, ihre Hoffnung keinesfalls allein auf mich zu setzen.
6. a) Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht das Bemühen, Patienten mit Geduld, Einfühlsamkeit und Anteilnahme zu begegnen.
b) Ich benehme mich stets angemessen und ohne Zudringlichkeit, insbesondere ohne sexuelle Belästigung des Klienten.
7. Ich kläre Klienten darüber auf, daß meine Tätigkeit der Aktivierung seiner Selbstheilungskräfte dient und nicht die Tätigkeit
des Arztes/Heilpraktikers ersetzt. Darauf weise ich entweder durch einen in der Praxis gut sichtbaren Aushang hin oder vor
der Behandlung durch Übergabe eines schriftlichen Hinweises, den der Klient zu unterzeichnen hat. Beim ersten Kontakt,
spätestens beim ersten Zusammentreffen muß der Klient über den voraussichtlichen Ablauf der Sitzungen, deren Dauer
sowie das eventuelle Honorar in Kenntnis gesetzt werden.
II. Richtlinien für Honorare
1. Meine Bereitschaft zu helfen richtet sich nicht nach der Zahlungsfähigkeit meiner Klienten.
2. Die vom DGH empfohlenen Honorarrichtlinien werden von mir beachtet.
3. Ich rechne nur Tätigkeiten ab, die in Gegenwart des Klienten erfolgen.
4. Ich verlange niemals Vorkasse.
III. Mein Verhältnis zu anerkannten Heilberufen
1. Ich bemühe mich um eine gute Beziehung zu allen in Heilberufen Tätigen und um Zusammenarbeit mit ihnen.
2. Es wird meinerseits nicht diagnostiziert, untersucht, therapiert oder sonst Heilkunde im gesetzlich definierten Sinne ausgeübt. Medikamente werden weder empfohlen noch verordnet, noch verabreicht. Ich rate nicht ab von: Arztbesuchen, Medikamenteneinnahme, Therapien oder operativen Eingriffen.
IV. Toleranz
Grundsätzlich respektiere ich alle Kollegen, die im Rahmen dieser Richtlinien auf einer anderen Überzeugungsgrundlage arbeiten als ich.
V. Werbung
Jedwede Werbung geschieht mit der gebotenen Zurückhaltung und sollte in erster Linie der Information der Patienten dienen.
VI. Schweigepflicht
Alle mir von Patienten anvertrauten persönlichen Informationen behandle ich streng vertraulich.
VII. Auskunftspflicht
Im Rahmen der Schweigepflicht bin ich bereit, dem DGH alle Details meiner Tätigkeit offenzulegen.
VIII. Unterstützung der Ethik-Kommission
Wenn mir Verstöße gegen die Grundsätze dieses Verhaltenskodex bekannt werden, weise ich den betreffenden Heiler in angemessener Form darauf hin. In solchen Fällen kann ich aber auch die "Ethik-Kommission" um Hilfe und/oder Unterstützung bitten.

Copyright © 1996 DGH e.V.
Stand: 05.03.2007
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